WEB-PROXY & DATENSCHUTZ

Web-Zugriffe absichern, ohne Mitarbeiter zu überwachen

Ein Web-Proxy sieht technisch jeden Zugriff jedes Mitarbeiters auf externe Websites. Genau das darf er im laufenden Betrieb aber nicht einfach lückenlos protokollieren – DSGVO und Betriebsverfassungsgesetz setzen hier enge Grenzen. Unser Ziel: Schutz vor gefährlichen Inhalten, ohne eine Überwachung der Internetnutzung Einzelner zu betreiben.

DIE WICHTIGSTEN PUNKTE
Kategorie- statt URL-Erkennung
Bedrohungen erkennen, ohne jede Seite zu protokollieren.
Anonymisierte Sicherheits-Reports
Keine durchsuchbaren Bewegungsprofile im Regelbetrieb.
Kurze Aufbewahrungsfristen
Logs nur so lange wie für die Sicherheit nötig.
Betriebsvereinbarung inklusive
Technische Dokumentation für Betriebsrat & Datenschutz.
Keine lückenlose Überwachung
Schutz vor Bedrohungen statt Verhaltenskontrolle.

Das Grundproblem: Sichtbarkeit vs. Überwachung

Technisch kann ein Web-Proxy standardmäßig für jeden Mitarbeiter jede aufgerufene URL protokollieren. Genau das macht ihn nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu einer "technischen Einrichtung, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet ist" – entscheidend ist dabei die reine Eignung, nicht Ihre tatsächliche Absicht. Ohne Betriebsvereinbarung mit einem bestehenden Betriebsrat und ohne Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO ist eine lückenlose, personenbezogene Protokollierung der Internetnutzung deshalb unzulässig.

Erlauben Sie zusätzlich private Internetnutzung am Arbeitsplatz, gilt nach vorherrschender Vorsichts-Auslegung sogar das Fernmeldegeheimnis – mit noch strengeren Auflagen für Auswertung und Zugriff. Für uns als Ihr IT-Dienstleister heißt das: Wir richten den Proxy so ein, dass er schützt, ohne dabei mehr über Ihre Mitarbeiter zu erfassen als für die IT-Sicherheit nötig ist. Die konkrete rechtliche Ausgestaltung (Betriebsvereinbarung, Rechtsgrundlage) klären Sie am besten zusätzlich mit Ihrem Betriebsrat bzw. Datenschutzbeauftragten.

Unser Ansatz: Schutz statt Überwachung

KATEGORIE STATT URL

Bedrohungs- statt Verhaltenserkennung

Der Proxy alarmiert bei gefährlichen Kategorien (Malware, Phishing, bekannte Bedrohungen) – nicht durch eine dauerhafte Liste aller besuchten Websites pro Person.

PSEUDONYMISIERUNG

Sicherheits-Logs statt Personenprofile

Auffälligkeiten werden erfasst und gemeldet, ohne dass daraus im Regelbetrieb ein durchsuchbares Bewegungsprofil einzelner Mitarbeiter entsteht.

KURZE FRISTEN

Zweckgebundene Aufbewahrung

Logs werden nur so lange vorgehalten, wie es für die Sicherheitsauswertung nötig ist – nicht unbegrenzt archiviert.

RAHMEN & PROZESS

Unterstützung bei der Betriebsvereinbarung

Wir liefern die technische Dokumentation, die Sie für eine Betriebsvereinbarung mit Ihrem Betriebsrat bzw. Datenschutzbeauftragten benötigen.

WAS WIR EINRICHTEN

Schutz mit Augenmaß

Kategorie-basierte Bedrohungserkennung (Malware, Phishing)
Anonymisierte Sicherheits-Reports für die Geschäftsführung
Kurze, zweckgebundene Aufbewahrungsfristen
Technische Dokumentation für Ihre Betriebsvereinbarung
WAS WIR BEWUSST VERMEIDEN

Keine Verhaltensüberwachung

Lückenlose URL-Historie pro Mitarbeiter im Regelbetrieb
Dauerhafte Vollprotokollierung ohne konkreten Anlass
Freien Zugriff auf Klartext-Logs ohne Vier-Augen-Prinzip
Einführung ohne Abstimmung mit Betriebsrat/Datenschutz
TYPISCHES EINSATZ-SZENARIO
MITTELSTÄNDISCHES UNTERNEHMEN · MIT BETRIEBSRAT

Vom "wir loggen alles" zum abgestimmten Sicherheitskonzept

Ein typischer Fall: Ein Unternehmen mit Betriebsrat wollte einen Web-Proxy einführen, der Mitarbeiter vor gefährlichen Websites schützt – der Betriebsrat verweigerte zunächst die Zustimmung, weil die Standardkonfiguration eine vollständige URL-Historie pro Person vorsah. Wir haben die Konfiguration auf kategorie-basierte Bedrohungserkennung mit anonymisierten Reports umgestellt und die technische Dokumentation für eine Betriebsvereinbarung geliefert. Ergebnis: Der Proxy schützt vor Malware und Phishing, ohne dass einzelne Mitarbeiter-Profile entstehen – zustimmungsfähig für den Betriebsrat.

Wir helfen bei der technischen Umsetzung – abgestimmt mit Betriebsrat und Datenschutz.
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