Web-Zugriffe absichern, ohne Mitarbeiter zu überwachen
Ein Web-Proxy sieht technisch jeden Zugriff jedes Mitarbeiters auf externe Websites. Genau das darf er im laufenden Betrieb aber nicht einfach lückenlos protokollieren – DSGVO und Betriebsverfassungsgesetz setzen hier enge Grenzen. Unser Ziel: Schutz vor gefährlichen Inhalten, ohne eine Überwachung der Internetnutzung Einzelner zu betreiben.

Das Grundproblem: Sichtbarkeit vs. Überwachung
Technisch kann ein Web-Proxy standardmäßig für jeden Mitarbeiter jede aufgerufene URL protokollieren. Genau das macht ihn nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu einer "technischen Einrichtung, die zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet ist" – entscheidend ist dabei die reine Eignung, nicht Ihre tatsächliche Absicht. Ohne Betriebsvereinbarung mit einem bestehenden Betriebsrat und ohne Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO ist eine lückenlose, personenbezogene Protokollierung der Internetnutzung deshalb unzulässig.
Erlauben Sie zusätzlich private Internetnutzung am Arbeitsplatz, gilt nach vorherrschender Vorsichts-Auslegung sogar das Fernmeldegeheimnis – mit noch strengeren Auflagen für Auswertung und Zugriff. Für uns als Ihr IT-Dienstleister heißt das: Wir richten den Proxy so ein, dass er schützt, ohne dabei mehr über Ihre Mitarbeiter zu erfassen als für die IT-Sicherheit nötig ist. Die konkrete rechtliche Ausgestaltung (Betriebsvereinbarung, Rechtsgrundlage) klären Sie am besten zusätzlich mit Ihrem Betriebsrat bzw. Datenschutzbeauftragten.
Unser Ansatz: Schutz statt Überwachung
Bedrohungs- statt Verhaltenserkennung
Der Proxy alarmiert bei gefährlichen Kategorien (Malware, Phishing, bekannte Bedrohungen) – nicht durch eine dauerhafte Liste aller besuchten Websites pro Person.
Sicherheits-Logs statt Personenprofile
Auffälligkeiten werden erfasst und gemeldet, ohne dass daraus im Regelbetrieb ein durchsuchbares Bewegungsprofil einzelner Mitarbeiter entsteht.
Zweckgebundene Aufbewahrung
Logs werden nur so lange vorgehalten, wie es für die Sicherheitsauswertung nötig ist – nicht unbegrenzt archiviert.
Unterstützung bei der Betriebsvereinbarung
Wir liefern die technische Dokumentation, die Sie für eine Betriebsvereinbarung mit Ihrem Betriebsrat bzw. Datenschutzbeauftragten benötigen.
Schutz mit Augenmaß
Keine Verhaltensüberwachung
Vom "wir loggen alles" zum abgestimmten Sicherheitskonzept
Ein typischer Fall: Ein Unternehmen mit Betriebsrat wollte einen Web-Proxy einführen, der Mitarbeiter vor gefährlichen Websites schützt – der Betriebsrat verweigerte zunächst die Zustimmung, weil die Standardkonfiguration eine vollständige URL-Historie pro Person vorsah. Wir haben die Konfiguration auf kategorie-basierte Bedrohungserkennung mit anonymisierten Reports umgestellt und die technische Dokumentation für eine Betriebsvereinbarung geliefert. Ergebnis: Der Proxy schützt vor Malware und Phishing, ohne dass einzelne Mitarbeiter-Profile entstehen – zustimmungsfähig für den Betriebsrat.
